



häufig gestellte Fragen
Verrechnung mit der Krankenkasse:
Für die Therapie benötigen sie eine Verordnung vom praktischen - oder Facharzt.
Wichtig: Auf der Verordnung muss folgendes Angegeben sein:
Anzahl der Therapien, Art der Therapie und Zeit.
(Zb.: 10x Physiotherapie 45 min)
Verordnung bewilligen lassen:
Bei einigen Krankenkassen braucht man derzeit keine Bewilligung (ÖGK), bei anderen schon (SVS), bitte nachfragen und ggf. die Verordnung bewilligen lassen.
Für jede Therapieeinheit bekommen sie eine Honorarnote per Email (PDF), die bar oder per Bankomat vor Ort zu bezahlen ist.
Rückerstattung*:
Die Pflichtversicherung erstattet einen festgelegten Rückerstattungssatz, der je nach Krankenkasse variiert. Bitte direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen.
Bitte zur Therapie mitbringen:
- Die bewilligte Verordnung und behandlungsrelevante Befunde (Röntgen, MRT, etc...)
- evt. bequeme Kleidung oder Trainingskleidung
- evt. Handtuch
Preise:
Ich bin Wahltherapeutin, einen Teil der Behandlungskosten übernimmt die Pflichtversicheung (Tarife bei ihrer Krankenkasse erfragen, Einreichung s.o.) der Rest wird privat bezahlt oder ggf. von einer Zusatzversicherung beglichen.
(Preise siehe rechts im Block.)
Termin Storno Modalitäten:
Termine können kostenfrei bis zu 24 Stunden vor dem Behandlungstermin abgesagt werden. Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem Behandlungtermin abgesagt werden, müssen zur Gänze in Rechnung gestellt werden.